Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich die
nachfolgenden Bedingungen. Sind unsere AGB in das Geschäft mit dem Kunden eingeführt, so gelten sie auch
für alle weiteren Geschäfte zwischen dem Kunden und uns, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
wird. Mit Entgegennahme des Liefergegenstandes oder sonstiger Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder
Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.
2. Angebot, Vertragsschluß, Lieferumfang, Abnahme
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen.
Ein Vertrag kommt - auch bei laufender Geschäftsbeziehung - erst dann zustande, wenn wir die Bestellung
des Kunden schriftlich bestätigen. Bei sofortiger Lieferung kann unsere Bestätigung durch unsere Rechnung
ersetzt werden.
2.2 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
2.3 Wir sind berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen der Stück- oder Gewichtsmenge von
bis zu 5% gegenüber dem Bestellvolumen vorzunehmen.
2.4 Verzögert sich die Abnahme der Ware oder der Versand aus einem vom Kunden zu
vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist nach unserer Wahl
sofortige Kaufpreiszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen
und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muß schriftlich erfolgen.
Im Falle des Schadensersatz-verlangens beträgt der zu leistende Schadensersatz
mindestens 10% des Nettolieferpreises. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe bleibt vorbehalten.
3. Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzug
3.1 Wir liefern ab Lager Meerbusch einschließlich Verpackung auf der Basis der jeweils gültigen
allgemeinen Preisliste. Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, erfolgt der Versand
durch uns unversichert auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Die Wahl des Transportweges und des
Transportmittels bleibt uns vorbehalten.
3.2 Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe
der zu liefernden Ware an den Kunden, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung
der Sendung bestimmten Unternehmungen, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes, des Lagers
oder der Niederlassung auf den Kunden über.
3.3 Verzögert sich die Sendung dadurch, daß wir infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzuges
des Kunden von unserem Zurück-behaltungsrecht Gebrauch machen oder aus einem sonstigen vom Kunden
zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr spätestens ab Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft
auf den Kunden über.
3.4 Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
Bei unverbindlichen und ungefähren (ca., etwa, etc.) Lieferterminen und -fristen bemühen wir uns,
diese nach besten Kräften einzuhalten.
3.5 Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit
sind zulässig. Geraten wir in Lieferverzug, muß der Kunde uns zunächst eine angemessene Nachfrist
zur Leistung setzen. Verstreicht diese fruchtlos, kann der Kunde unter den jeweiligen Voraussetzungen
der §§ 280, 281, 284, 286, 323 BGB die dort geregelten Rechte geltend machen. Schadensersatzansprüche
wegen Pflichtverletzung - gleich aus welchem Grund - bestehen nur nach Maßgabe der Regelung in Ziffer 7.
3.6 Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von uns nicht
zu vertretender Umstände werden wir unseren Kunden unverzüglich schriftlich informieren.
In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder
wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer
Informationspflicht nachgekommen sind. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung,
behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe,
unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden
und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft
herbeigeführt worden sind.
3.7 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von
Ereignissen nach 3.6 der vereinbarte Liefertermin oder die vereinbarte Lieferfrist um mehr
als acht Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis der Kaufpreis
und alle unsere sonstigen Forderungen aus der bestehenden Geschäftsbeziehung mit
dem Kunden beglichen sind. Der Kunde ist berechtigt, über die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verfügen, solange er nicht in Verzug ist. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten unverzüglich
auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
4.2 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir - ohne daß wir vorher
vom Vertrag zurücktreten müssen - zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt; der Kunde ist in
diesem Fall ohne weiteres zur Herausgabe verpflichtet. Zur Feststellung des Bestandes der von uns
gelieferten Ware dürfen wir jederzeit zu den normalen Geschäftsstunden die Geschäftsräume
des Kunden betreten. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor,
wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären oder gesetzliche Vorschriften dies zwingend vorsehen.
4.3 Der Käufer tritt bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung bestehenden Forderungen, einschließlich
der Versicherungsleistung, im voraus in voller Höhe an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten 120% des Gesamtbetrages unserer gesicherten Forderungen,
so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl im Wert des
übersteigenden Betrages freizugeben.
5. Gewährleistung
5.1 Für nachweisbare Material-, Fertigungs- oder Konstruktionsmängel leisten wir - soweit nicht ausdrücklich
etwas Abweichendes vereinbart ist - über einen Zeitraum von einem Jahr Gewähr.
Die einjährige Verjährungsfrist gilt auch für konkurrierende Ansprüche aus unerlaubter Handlung
sowie für etwaige Ansprüche aus Mangelfolgeschäden.
5.2 Unsere Haftung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Reparatur, Ersatzlieferung oder Rücknahme
von Teilen der Ware gegen Gutschrift. Sofern eine von uns durchgeführte Reparatur
mißlingt oder Ersatzlieferung unmöglich ist, kann der Käufer hinsichtlich der mangelhaften Ware
die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe
der Ware (Wandelung) verlangen. Ware im Sinne dieser Bestimmung ist nicht die gesamte Lieferung,
sondern allein der einzelne mangelhafte Gegenstand.
5.3 Bei Rücknahme gegen Gutschrift ist von dem Kunden vor Rücksendung ein Retour-Formular auszufüllen
und uns zu übersenden. Der Kunde erhält danach von uns eine Auftragsbestätigung sowie
einen entsprechenden Aufkleber, welcher für die Rücksendung zu verwenden ist.
Die Verkaufs-Verpackung der retournierten Waren muß sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
5.4 Rücksendungen mangelfreier und originalverpackter Sendungen sind grundsätzlich ausgeschlossen
und werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgte mit unserer
vorherigen Zustimmung und unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 20%des Warenwertes.
Die Rücksendung hat für uns kostenfrei (frei Haus), originalverpackt und im einwandfreien
Zustand zu erfolgen. Im Übrigen gelten die Reklamationsbedingungen der jeweils aktuellen Despec-Preisliste.
5.5 Erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 2 Tage nach Leistungserbringung
schriftlich zu rügen. Bei Anlieferung erkennbare Mängel müssen zudem dem Transportunternehmen gegenüber
gerügt und die Aufnahme der Mängel von diesem veranlaßt werden. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt
jeglichen Anspruch des Kunden auf Gewährleistung aus. Soweit Stückzahl- und Gewichtsmängel bereits
bei Anlieferung erkennbar waren, hat der Kunde diese Mängel beim Empfang der Ware gegenüber
dem Transportunternehmen zu beanstanden und die Beanstandung bescheinigen zu lassen.
5.6 Sonstige Pflichtverletzungen sind vor der Geltendmachung weiterer Rechte vom Kunden unverzüglich
unter Setzung einer angemessenen Abhilfefrist schriftlich abzumahnen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Wir sind berechtigt, die Vergütung einseitig angemessen (§ 315 BGB) im Falle der Erhöhung
von Materialbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Energiekosten sowie Kosten
für Umweltauflagen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluß und Lieferung mehr als vier Monate liegen.
6.2 Unsere Rechnungen sind zahlbar mit Lieferung ohne jeden Abzug.
6.3 Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug binnen 14 Tagen nach Lieferung.
6.4 Mit Eintritt des Verzuges werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen
Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
6.5 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche,
die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Ausschluß und Begrenzung der Haftung
7.1 Wir haften für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und vorsätzliche
oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sowie
für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und im Falle zu vertretender Unmöglichkeit oder
erheblicher Pflichtverletzung uneingeschränkt. Weiterhin haften wir im Falle der Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt.
Das selbe gilt, soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware oder das Vorhandensein eines
Leistungserfolges übernommen haben und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.2 Haften wir nicht nach vorstehender Ziffer 7.1, so haften wir für alle gegen uns gerichteten
Ansprüche auf Schadensersatz aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis wegen schuldhafter Pflichtverletzung,
gleich aus welchem Rechtsgrund nicht im Falle leichter Fahrlässigkeit.
7.3 Wir haften stets nur für den typischen unvorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare und
Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit wir nicht eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben oder
uns der Vorwurf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung trifft. Eine weitergehende Haftung
ist ausgeschlossen.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
8.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten ist das für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt,
den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
8.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9. Teilunwirksamkeit
9.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein,
so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
solche zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.