Die REACH-Verordnung, EG-Verordnung Nr. 1907/2006, trat am 01. Juni 2007 als EU-Chemikalienverordnung in Kraft und soll das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisieren und vereinfachen. Als EU-Verordnung besitzt REACH in allen Mitgliedsstaaten der EU Gültigkeit.
Innerhalb des REACH Geltungsbereichs dürfen, basierend auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie, nur noch chemische Stoffe in Umlauf gebracht werden,
die vorher registriert worden sind und somit eine eigene Registrierungsnummer pro Stoff besitzen.
Hauptziel von REACH ist der Schutz von Mensch und Umwelt durch eine möglichst ausführliche Erhebung der Risiken, die von den verarbeiteten chemischen Stoffen ausgehen.
Die Erhebung der Informationen über die Risiken eines Inhaltstoffes und seiner sicheren Verwendung können ausschließlich die jeweiligen Hersteller oder Importeure liefern.
Diese müssen sicherstellen, dass neben dem Eintrag im Einstufungs- und Kennzeichnungssystem sowie ggf. Datensicherheitsblättern, auch folgende Punkte erfüllt werden: